Zulassungsordnungfür Lehrgängeder Mitteldeutschen ImmobilienakademieHaus & Grund
Inhalt Anfang 2. Qualitätsstrukturen der Ausbildung A: Haus & Grund Ausbildung Basic B: Haus & Grund Ausbildung Extended c: Haus & Grund Ausbildung Premium
Die Mitteldeutsche Immobilienakademie Haus & Grund qualifiziert Verwalter für Haus- und Wohnungseigentum, Berater der immobilienwirtschaftlichen Organisationen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Beiräte und Bauträger, die ihr Eigentum selbst bewirtschaften. Dieser Qualifizierung kann sich jeder potentielle Teilnehmer vom Grundsatz her unterziehen.
2. Qualitätsstrukturen der Ausbildung Die Ausbildung in der Mitteldeutschen Immobilienakademie Haus & Grund ist in 3 Niveau- und Qualitätsstufen unterteilt.
Zugangsvoraussetzungen: Es sind keine Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen.
Unterrichtsniveau: Von den Dozenten werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache und mathematische Fertigkeiten (wie z.B. Prozentrechnung) vorausgesetzt. Der Teilnehmer muß in der Lage sein, ergänzend zum dargelegten Stoff im Lehrbrief Sachverhalte nachzuarbeiten.
Zugangsvoraussetzungen: Voraussetzung der Zulassung ist ein allgemeiner Hoch- und Fachschulabschluß oder der Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder der Nachweis des Zertifikates Haus & Grund Basic oder der Nachweis von ununterbrochener mindestens 5-jähriger praktischer immobilienwirtschaftlicher Tätigkeit
Unterrichtsniveau: Von den Dozenten werden immobilienwirtschaftliche Grundkentnisse vorausgesetzt. Grundbegriffe des BGB (Mietrecht, Werkvertragsrecht) sowie prozessuale Kenntnisse (z.B. Mahnbescheid und Räumungsklage) sind erforderlich. Der Teilnehmer muß in der Lage sein, ergänzend zum dargelegten Stoff im Lehrbrief Sachverhalte nachzuarbeiten. Einfache Urteile von Zivilverfahren kann der Teilnehmer verstehen.
Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung der Zulassung ist ein allgemeiner Hoch- und Fachschulabschluß oder der Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder der Nachweis des Zertifikates Haus & Grund Extended oder der Nachweis von ununterbrochener mindestens 10-jähriger praktischer immobilienwirtschaftlicher Tätigkeit
Unterrichtsniveau: Von den Dozenten werden gute bis sehr gute immobilienwirtschaftliche, rechtliche und prozeßrechtliche Grundkenntnisse vorausgesetzt. Der Teilnehmer ist in der Regel als Führungspersönlichkeit in der Immobilienwirtschaft tätig oder führt ein eigenes Unternehmen. Der Teilnehmer muß in der Lage sein, ergänzend zum dargelegten Stoff im Lehrbrief Sachverhalte nachzuarbeiten. Urteile von Verfahren aller Rechtsgebiete kann der Teilnehmer verstehen und komplexe Sachverhalte nachvollziehen.
Der Nachweis der Qualifikation ist notwendig, um ein entsprechendes Niveau der Lehrveranstaltung und der fachlichen Diskussionen abzusichern. Auch ist, z.B. für die Bearbeitung von Aufgaben in Gruppen und Teams, ein annähernd gleicher Kenntnis- und Bildungsstand notwendig. Von den Kriterien kann in begründeten Fällen abgewichen werden, wenn der Ausbildungsstand des Teilnehmers die Gewähr bietet, daß die Qualität der Lehrveranstaltung für die anderen Teilnehmer nicht gefährdet wird. Die Entscheidung trifft der Aufgabenträger, bei Widerspruch der Kuratoriumsvorsitzende.
Dr. H. Neumann |
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