Prüfungsordnung
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| A: Haus & Grund Zertifikat | ||
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung für das Haus & Grund Basiszertifikat kann zugelassen werden, wer einen allgemeinen Hoch- oder Fachschulabschluß besitzt, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ist[1], sowie
- wenn der Prüfling den entsprechenden Basislehrgang an der Mitteldeutschen Immobilienakademie Haus & Grund erfolgreich absolviert hat.
- oder wenn eine 3-jährige praktische Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft sowie eine jährliche Qualifikation, ähnlich des Basislehrganges der Akademie nachgewiesen wird
Prüfung:
Die Prüfung erfolgt durch ein 2-stündiges schriftliches Prüfungsverfahren.
In dem Prüfungsverfahren ist der Prüfungsumfang wie folgt festgelegt:
80 % des Prüfungsumfanges wird durch einen Variantenverfahren realisiert,
20 % umfaßt die eigenständige Beantwortung bzw. Berechnung immobilienwirtschaftlicher und rechtlicher Aufgabenstellungen.
| B: Haus & Grund Zertifikat | ||
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Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung der Zulassung ist ein allgemeiner Hoch- und Fachschulabschluß oder der Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie [2]
- entweder der Nachweis des Zertifikates Haus & Grund Basiszertifikat und des
entsprechenden Fachlehrganges der Haus & Grund Immobilienakademie
- oder der Nachweis von ununterbrochener mindestens 5-jähriger praktischer Tätigkeit
in der Immobilienwirtschaft mit jährlich mindestens einer immobilienwirtschaftlichen
oder rechtlichen Ganztagesschulung
Prüfung:
Die schriftliche Prüfung erfolgt im vereinfachten schriftlichen Prüfungsverfahren analog des Basiszertifikates.
Zusätzlich ist nach bestandenem, schriftlichem Prüfungsverfahren eine mündliche Prüfung abzulegen. Die mündliche Prüfung dauert ca. 1/2 Stunde.
Sie ist gegliedert in einem Vortrag des Prüflings zu 2 immobilienwirtschaftlichen Aufgabenstellungen oder Rechtsfragen, die in einer Vorbereitungszeit von ½ Stunde erarbeitet wird.
Der zweite Teil dieser Prüfung besteht aus einem allgemeinen Prüfungsgespräch, in dem der immobilienwirtschaftliche und rechtliche allgemeine Wissensstand des Prüflings von den Prüfern beurteilt wird.
| C: Haus & Grund Zertifikat | |||
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Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung für den Haus & Grund Premium Abschluß ist grundsätzlich der Abschluß Extended nachzuweisen. [3]
Weiterhin ist nachzuweisen, daß in den letzten 3 Jahren mindestens 4 Spezial- oder Vertiefungsseminare der Akademie mit Erfolg absolviert wurden.
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einer 3-stündigen schriftlichen Prüfung, sowie aus einer 1-stündigen mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung besteht ausschließlich aus immobilienwirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen, die der Prüfling in der entsprechenden Zeitvorgabe zu bearbeiten hat.
Die mündliche Prüfung gliedert sich wiederum in einen Vortragsteil sowie ein Prüfungsgespräch.
Im Vortragsteil sind 3 innerhalb der Vorbereitungszeit erarbeitete immobilienwirtschaftliche Problemstellungen oder Rechtsfragen darzulegen. Sie beziehen sich auf die Spezial- oder Vertiefungsseminare, die der Prüfling an der Akademie belegte.
Im zweiten Teil der mündlichen Prüfung wird von den Prüfern ein Prüfungsgespräch geführt. Es dient dazu, den allgemeinen Wissensstand des Prüflings zu allen, für einen Hausverwalter relevanten Fragestellungen, zu ermitteln.
3. Allgemeine Regelungen und Festlegungen zum Prüfungsausschuss
Zum Prüfungsausschuss gehören die Mitglieder des Dozententeams und die Mitglieder des Kuratoriums.
Das Kuratorium kann und soll insbesondere auch weitere fachlich geeignete Prüfer berufen.
Zu Jahresbeginn werden die Prüfungstermine und die Prüfungskommissionen festgelegt.
Eine Prüfungskommission besteht aus mindestens 3 Personen.
Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich, für bare Auslagen und für die Zeitversäumnis ist, soweit Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe vom Aufgabenträger der Akademie festgesetzt wird.
4. Weitere grundsätzliche Regelungen des Prüfungsablaufes
Die Prüfungszulassung erfolgt vom Aufgabenträger. Bei Nichtzulassung steht dem Prüfling das Recht zur Beschwerde an den Kuratoriumsvorsitzenden zu. Er entscheidet abschließend nach Anhörung des Prüflings. Der Kuratoriumsvorsitzende soll in schwierigen Fällen eine Entscheidung des Kuratoriums herbeiführen.
Eine gerichtliche Erzwingung der Prüfung ist ausgeschlossen.
Bei der Zulassung zur Prüfung dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, Die mit dem Prüfungsbewerber in irgend einer Linie verwandt oder verschwägert sind.
Auch starke wirtschaftliche Bindung z.B. das Verhältnis Arbeitgeber/ Arbeitnehmer zählt automatisch zur Befangenheit.
Die Prüfungsausschussmitglieder sind verpflichtet, Befangenheit offen zu legen. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass Befangenheit nicht offen gelegt wird, kann die Prüfung anulliert werden.
c) Beschlussfassung in der Prüfungskommission:
Die Prüfungskommissio wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende aus der Prüfungskommission ist für den Ablauf der Prüfung verantwortlich und verkündet auch das Ergebnis.
Er beauftragt die Führung des Prüfungsprotokolls.
Notenbildung und Beurteilung des Prüflings sind in der Prüfungskommission möglichst einvernehmlich herbeizuführen.
Sollte keine Einvernehmlichkeit erzielt werden, entscheidet die Mehrheit über Prädikat und Bestehen oder nicht Bestehen der Prüfung.
Prädikate sind die Noten Eins bis Fünf (1-Sehr Gut, 2-Gut, 3-Befriedigend, 4-Genügend, 5- Nicht Bestanden)
Für überdurchschnittliche Leistungen kann das Prädikat „Ausgezeichnet“ vorgeschlagen werden. Darüber entscheidet das Kuratorium.
d) Wiederholung von Prüfungen
Wiederholte Prüfungen sind zulässig
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und der Prüfungskommissionen haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren.
Die organisatorische Vorbereitung von Prüfungen, die Einladung zur Prüfung und die organisatorische Sicherstellung erfolgt durch den Aufgabenträger der Akademie.
Grundsätzliche Fragen sind im Kuratorium zu beraten und zu beschließen.
Vor Beginn der Prüfungen hat eine Gesamtversammlung des Prüfungsausschusses stattzufinden, auf der der Kuratoriumsvorsitzende und die Kuratoriumsmitglieder mit den Gesamtprüfungsschluß strittige Fragen beraten und die im Jahr anstehenden Prüfungstechnischen Fragen klären und gegebenenfalls beschließen.
Sollten im Jahr Entscheidungen zu Einzelfällen notwendig sein, entscheidet der Kuratoriumsvorsitzende. Er hat in eigener Verantwortung festzulegen, ob er gegebenenfalls zur Entscheidung der Frage eine außerordentliche Sitzung des Kuratoriums einberuft.
Die Prüfungstermine sind jährlich bis zum 31.03. des Jahres durch den Aufgabenträger festzulegen.
Die Kuratoriumsmitglieder tragen dafür Sorge, das in ihren Publikationsorganen die Prüfungsmöglichkeit veröffentlicht wird.
Die Anmeldung zur Prüfung hat entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen schriftlich zu erfolgen.
Anträge können über die Akademie über den Aufgabenträger bezogen werden.
Innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes hat die Anmeldung zur Prüfung zu erfolgen.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben, wird dem Prüfling eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt. Sind auch bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Unterlagen und Nachweise nicht erbracht, ist die Zulassung zur Prüfung abzulehnen.
Für die Prüfung werden von den Prüflingen Entgelte erhoben.
Die Entgelte sind im voraus nachweislich zu zahlen. Näheres regelt eine vom Aufgabenträger herauszugebende Kostensatzung.
Sollte eine der o.g. Regelungen auslegungs- oder ergänzungsbedürftig sein, hat der Kuratoriumsvorsitzende das Recht, für das laufende Jahr Änderungen anzuordnen, damit der Akademieablauf nicht gestört wird.
Die Änderungen sind vom Kuratorium zu beraten und zu genehmigen.
Magdeburg, den 15.1.2007
Dr. H. Neumann
Vorsitzender des Kuratoriums
der Mitteldeutschen Immobilienakademie
Haus & Grund zum Anfang
[1] Ausnahmen von der Grundqualifikation sind durch Nachweis der allgemeiner Kenntnisse in einer Vorprüfung möglich
[2] Ausnahmen von der Grundqualifikation sind durch Nachweis der allgemeiner Kenntnisse in einer Vorprüfung möglich
[3] Ausnahmsweise kann zur Prüfung zugelassen werden, wer mindestens 10 Jahre praktische Verwaltertätigkeit als Immobilienverwalter sowohl von Haus- als auch Wohnungseigentum nachweisen kann und der mindestens 6 Spezial- oder Vertiefungsseminare der Akademie über die letzten 2 Jahre nachweisen kann.
Ergänzend ist es auch möglich, adäquate Fortbildungsreihen, die von Art, Umfang und Inhalt die der Mitteldeutschen Immobilienakademie Haus & Grund entsprechen, vorzulegen.
Über die Prüfungszulassung entscheidet der Vorsitzende des Kuratoriums.
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